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   BFH, 09.04.1968 - I R 11/68   

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https://dejure.org/1968,1699
BFH, 09.04.1968 - I R 11/68 (https://dejure.org/1968,1699)
BFH, Entscheidung vom 09.04.1968 - I R 11/68 (https://dejure.org/1968,1699)
BFH, Entscheidung vom 09. April 1968 - I R 11/68 (https://dejure.org/1968,1699)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Versagung des rechtlichen Gehörs durch Aufruf zu Verhandlung in einer Weise, die nicht vom Steuerpflichitgen gehört werden kann

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 92, 262
  • NJW 1968, 2400 (Ls.)
  • BStBl II 1968, 537
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 02.04.1958 - V ZR 203/56
    Auszug aus BFH, 09.04.1968 - I R 11/68
    Dabei kommt nach überwiegender Meinung im Hinblick auf die Möglichkeit des Ergehens eines Versäumnisurteils dem Aufruf der Sache durch den Vorsitzenden oder einen von ihm mit dem Aufruf beauftragten Dritten (den die Niederschrift besorgenden Urkundsbeamten der Geschäftsstelle oder den Gerichtswachtmeister) im Gerichtssaal die entscheidende Bedeutung zu; der Aufruf der Sache vor der Saaltür, auf dem Flur und im Warteraum begründet nur die Bereitschaftspflicht der Beteiligten für die bevorstehende Verhandlung (vgl. dazu Baumbach-Lauterbach, Kurzkommentar zur ZPO, 27. Aufl., Anm. 1 zu § 220; Stein-Jonas-Schönke, Kommentar zur ZPO, Anm. I 2 zu § 220; Wieczorek, Kommentar zur ZPO, Anm. A I, A II zu § 220; Beschluß des Bundesgerichtshofs - BGH - V ZR 203/56 vom 2. April 1958, Juristische Rundschau - JR - 1958, 344).
  • BFH, 30.09.1966 - III 70/63

    Möglichkeit einer sachlich rechtlichen Prüfung durch das Revisionsgericht bei

    Auszug aus BFH, 09.04.1968 - I R 11/68
    Die Sache war deshalb ohne weiteres Eingehen auf den materiell-rechtlichen Gehalt des Rechtsstreits unter Aufhebung der Vorentscheidung an das FG zurückzuverweisen (Urteil des Bundesfinanzhofs III 70/63 vom 30. September 1966, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 87 S. 60 - BFH 87, 60-, BStBl III 1967, 25).
  • BFH, 25.07.1994 - X R 51/93

    Verletzung der Vorschriften über die Öffentlichkeit bei Nichtaufrufung der Sache

    Es entspricht einhelliger Auffassung, daß eine Verletzung der Pflicht zum Aufruf der Sache nur unter dem rechtlichen Gesichtspunkt einer Versagung des rechtlichen Gehörs von Bedeutung ist (s. bereits BFH-Urteil vom 9. April 1968 I R 11/68, BFHE 92, 262, BStBl II 1968, 537; Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Juli 1985 6 C 95.82, BVerwGE 72, 28;aus der Literatur statt vieler Tipke /Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 92 FGO Tz. 2; Gräber /Koch, Finanzgerichtsordnung, 3. Aufl. 1993, § 92 Rdnr. 6; Kopp, Verwaltungsgerichtsordnung, 9. Aufl. 1992, § 103 Rdnr. 2; Meyer-Ladewig, Sozialgerichtsgesetz mit Erläuterungen, 5. Aufl. 1993, § 112 Rdnr. 4).
  • BFH, 25.07.1994 - X R 52/93

    Verletzung der Pflicht des Gerichts zur Gewährung rechtlichen Gehörs bei

    Es entspricht einhelliger Auffassung, daß eine Verletzung der Pflicht zum Aufruf der Sache nur unter dem rechtlichen Gesichtspunkt einer Versagung des rechtlichen Gehörs von Bedeutung ist (s. bereits BFH-Urteil vom 9. April 1968 I R 11/68, BFHE 92, 262, BStBl II 1968, 537; Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Juli 1985 6 C 95.82, BVerwGE 72, 28; aus der Literatur statt vieler Tipke /Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 92 FGO Tz. 2; Gräber /Koch, Finanzgerichtsordnung, 3. Aufl. 1993, § 92 Rdnr. 6; Kopp, Verwaltungsgerichtsordnung, 9. Aufl. 1992, § 103 Rdnr. 2; Meyer-Ladewig, Sozialgerichtsgesetz mit Erläuterungen, 5. Aufl. 1993, § 112 Rdnr. 4).
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